KANZLEI JÜSTEL

Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht umfasst sowohl das Wohnraummietrecht als auch das Gewerberaummietrecht. Das Verhältnis von Mietern und Vermietern wird durch zahlreiche Vorschriften gesetzlich geregelt und durch Tausende von Gerichtsurteilen pro Jahr geprägt. Im Pachtrecht bin ich vor allem im Rahmen der Pacht von Gärten, der Nutzungsverträge aus DDR - Zeiten, der Gastronomie und der Unternehmenspacht tätig. Ich unterstütze, berate und vertrete Sie gern außergerichtlich und gerichtlich unter anderem bei Folgendem:

 

  • Prüfung von und Vertretung bei Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen
  • Kündigung und Räumung
  • Minderung
  • Modernisierung
  • Schönheitsreparaturen
  • Untervermietung
  • Mietpreisbremse Mietendeckel
  • Abmahnung
  • Betriebskosten bzw. Mietnebenkosten und deren Abrechnung
  • Mieterhöhungen
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Corona bzw. Covid - 19

 

Das Wohnungseigentumsrecht betrifft Regelungen zum Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum zwischen Wohnungseigentümern untereinander und im Verhältnis zum Verwalter und zu Dritten. Der Stiftung Warentest habe ich bereits in der Zeitschrift Finanztest 11/2019 für den Artikel „Nichts für Einzelkämpfer“ zur Erläuterung der Grund­regeln der Eigentümer­gemeinschaft zur Verfügung gestanden. Ich unterstütze, berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich insbesondere bei Folgendem:

 

  • Wohnungskaufverträgen und Bauträgerverträgen
  • Teilungserklärungen
  • Sondernutzungsrechten
  • Jahresabrechnungen
  • Eigentümerversammlungen und Beschluss

 


Telefon Berlin 030 43724175 | Telefon Neustrelitz 03981 2440487 | Telefon Neubrandenburg 0395 57188727
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